Schießeisen

[158] Schießeisen, 1) an den Kunstzeugen eiserne Bolzen, welche, quer durch einzelne Theile gesteckt, verhindern, daß diese Theile in die Tiefe fallen; 2) s.u. Schießen 4).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 158.
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