[163] Schießhaus, 1) Gebäude auf einem öffentlichen Vogel- u. Scheibenschießenplatz, worin die Schießgesellschaft gegen ungünstiges Wetter Schutz finden, Erfrischung bekommen, Tafel halten u. Belustigungen, bes. Tanz, anstellen kann; 2) das kleine Haus, worin der Schießstand sich befindet.