Schießhaus

[163] Schießhaus, 1) Gebäude auf einem öffentlichen Vogel- u. Scheibenschießenplatz, worin die Schießgesellschaft gegen ungünstiges Wetter Schutz finden, Erfrischung bekommen, Tafel halten u. Belustigungen, bes. Tanz, anstellen kann; 2) das kleine Haus, worin der Schießstand sich befindet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 163.
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