[172] Schiffscapitän, 1) der Befehlshaber eines Kriegsschiffes od. großer Kauffahrtei- u. Transportschiffe; bes. 2) der Befehlshaber eines Linienschiffes. Kleinere Kriegsschiffe werden von Schiffslieutenants commandirt. Die S-s der Linienschiffe haben Obersten- od. Generalmajorsrang.