[203]Schlachtpferde, 1) Pferde, welche zu Streitrossen gebraucht werden; 2) starke Pferde, mit welchen die Kaufmannswaaren von u. zu der Schlacht, od. der Schifflände geführt werden.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 203.