Schlagschatz

[211] Schlagschatz, 1) Abgabe an den Landesherrn von dem in Erzen zu den Hütten gebrachten gewerkschaftlichen Silber; 2) Abgabe von dem in die Münze geschickten Silber, woraus Geld geprägt werden soll; 3) Abgabe für die Erlaubniß das Münzrecht auszuüben; 4) Pacht von einer Münzstätte; 5) Zoll von Waaren, welcher Anfangs an die Münzherren gezahlt wurde, damit sie die Münzen[211] in Schrot u. Korn richtig prägten; 6) (Prägeschatz), der Unterschied zwischen dem Ankaufspreise des rohen Münzmetalls u. dem Nennwerthe der daraus geprägten Münzen; dieser Unterschied rührt daher, daß Münzen als Zahlungsmittel bequemer u. brauchbarer sind, als das ungemünzte Metall.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 211-212.
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