[453] Schuldiener, 1) Einer, welcher einen Schuldienst bekleidet, mit welchem kein Kirchendienst verbunden ist; 2) früher auch Schullehrer, welche ihren Geistlichen Handdienste leisten mußten; 3) Einer, welcher die gewöhnlichen niederen Dienstgeschäfte in der Schule besorgt.