Schuldiener

[453] Schuldiener, 1) Einer, welcher einen Schuldienst bekleidet, mit welchem kein Kirchendienst verbunden ist; 2) früher auch Schullehrer, welche ihren Geistlichen Handdienste leisten mußten; 3) Einer, welcher die gewöhnlichen niederen Dienstgeschäfte in der Schule besorgt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 453.
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