[472] Schulzeugniß, Zeugniß über wissenschaftliche Bildung u. sittliche Aufführung eines Schülers; wird beim Übergang in eine andere Schule, bes. beim Abgange von der Schule, u. zwar im erstern Falle vom Klassenlehrer, im andern vom Lehrercollegium ertheilt u. heißt dann Abgangszeugniß; bezeugt es die Reise für die Universitätsstudien, so heißt es Maturitätszeugniß.