[690]Schwindeleien, 1) gewagte u. eines soliden Grunds entbehrende Handelsgeschäfte. Ein solche Unternehmender heißt Schwindler;2) überhaupt unsolide Pläne, welche mehr vorspiegeln, als sie gewähren.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 690.