Speisewein

[524] Speisewein, 1) so v.w. Tischwein; 2) geringer Wein, welcher in Küchen zu Bereitung von Speisen benutzt wird; 3) so v.w. Abendmahlswein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 524.
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