[530]Sperrglocke, in Städten, wo die ThoreAbends geschlossen. werden, eine Glocke, mit welcher geläutet wird, um die Zeit, wenn der Verschluß geschieht, die Sperrzeit, dem Publicum anzuzeigen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 530.