Staben

[649] Staben, einen Eid, Jemand den Eid vorsagen, damit er ihn genau ebenso nachspreche; daher ein gestabter Eid. Der Ausdruck kommt daher, weil man den Eid vormals (namentlich bei dem Reichskammergericht) auf den dargehaltenen Richterstab leistete, wobei der Schwörende die zwei Vorderfinger der rechten Hand darauf legte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 649.
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