Stammgeld

[678] Stammgeld, 1) so v.w. Stamm 11); 2) eine kleine Abgabe, welche an die Forstbedienten für Anweisung verkaufter Baumstämme bezahlt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 678.
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