Stehendes Capital

[724] Stehendes Capital, nennt man im Gegensatz von Betriebscapital (s.d.) einen Vorrath von Capital, welcher zum Geschäftsbetrieb stehen bleibt, d.h. weder verbraucht, noch zurückgezogen werden darf, u. wenn er zum Theil verzehrt wird, wieder ersetzt werden soll.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 724.
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