Steueraufseher

[807] Steueraufseher, Beamte, welche namentlich für die Erhebung der indirecten Steuern angestellt werden, um darauf Obacht zu haben, daß keine Defraudationen stattfinden u. bei der Fabrikation od. dem Verkauf der steuerpflichtigen Objecte allenthalben die wegen der Abentrichtung der Steuern bestehenden Vorschriften befolgt werden, daher die nöthigen Anmeldungen erfolgen etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 807.
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