Strafsectionen

[896] Strafsectionen, in Preußen Abtheilungen der Festungsgarnisoncompagnien, in welche zu ein- bis zweijährigem Festungsarrest verurtheilte Soldaten eingeordnet werden. Die Sträflinge sind nicht gefesselt, leben aber unter strenger Aufsicht in den Kasernen der Festung, sind mit blauen Jacken montirt u. erhalten dasselbe Tractament u. Brod, wie andere Soldaten, u. werden zum Festungsbau u. sonstigen Militärarbeiten gebraucht. Die Strafe ist nicht entehrend. Jetzt heißen sie Festungsstrafabtheilungen. In andern Ländern heißen die Strafsectionseinrichtungen Strafcompagnien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 896.
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