Streitfrage

[921] Streitfrage, Satz, worüber entgegengesetzte Meinungen aufgestellt u. mit Gründen, welche zu keiner ganz unzweifelhaften Entscheidung führen, vertheidigt werden. Im gesellschaftlichen Leben werden S-n über Rechtsansprüche durch die Gerichte entschieden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 921.
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