[5] Stuhlgeld, 1) kleine Summe, welche der Käufer eines Hauses dem Verkäufer außer dem bestimmten Kaufpreise bezahlen muß; 2) auf manchen Universitäten Geld, welches der Famulus des Docenten von den Zuhörern erhält.
Adelung-1793: Stuhlgeld, das