[15] Sturmkolben (Sturmprügel), 1) so v.w. Sturmflegel; 2) so v.w. Streitkolben; 3) ehemals ein hölzerner Kolben, welcher, mit brennbaren Stoffen umwickelt, angezündet unter den angegriffenen od. angreifenden Feind, od. auf die Dächer der Häuser geworfen wurde. Ebenfalls gebraucht man auf gleiche Art eingerichtete hölzerne Reise (Sturmreife, Sturmringe).