Substantialbesoldung

[33] Substantialbesoldung, die bestimmten Einkünfte, welche ein Angestellter von dieser seiner Stelle bezieht, im Gegensatz zu den Accidenzien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 33.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: