[167]Systatĭcae litĕrae, Zeugnisse, die jeder Geistliche u. Mönch von seinen Obern mitnehmen muß, sobald er sich in einen fremden Sprengel begibt. Gewöhnlich stellt sie der Bischof aus.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 167.