[185]Tabaksbeutel, ein Beutel od. Behältniß, in welchem man den nöthigen Rauchtabak bei sich trägt, von Leder, aus einer Thierblase, von allerlei gewebten Stoffen verfertigt od. gestrickt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 185.