Tafelschneider

[199] Tafelschneider, 1) ein Schneidergeselle, welcher auf Rechnung einer Schneiderwittwe das Handwerk fortbetreibt u. das Zuschneiden der Kleider verrichtet; 2) s.u. Steinschneider.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 199.
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