Tamĭas [1]

[225] Tamĭas (gr.), 1) Haushalter, Wirthschaftsaufseher; 2) Schatzmeister der Tempel in Athen, deren vorzüglichster der des Tempels der Athene war. Um 412 v. Chr. wurden die Tamiä der einzelnen Tempel, mit Ausschluß des T. des Athenetempels, zu einer einzigen Behörde von 10 Mitgliedern vereinigt, welche jährlich durchs Loos gewählt wurden; 3) Schatzmeister der öffentlichen Einkünfte, welcher alle vier Jahre durch Chirotomie gewählt wurde. An diesen wurden die von den Apodekten eingenommenen Steuern u. von ihm wieder an die übrigen Kassen gezahlt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 225.
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