Taschendieb

[264] Taschendieb (Beutelschneider, Weißkäufer), ein Dieb, welcher einem Anderen heimlich Gegenstände aus der Tasche entwendet, auch wohl andere Betrügereien begeht. T-e gehören zu[264] den listigsten u. verschlagensten Dieben, u. fast täglich kommen in großen Städten u. an Orten, wo es starkes Gedränge gibt (wie auf Bahnhöfen, vor Theatern, selbst in Kirchen) Fälle vor, wo sie ihre Kunst mit Glück ausüben u. Geldbeutel, Uhren, Brieftaschen, Schnupftücher etc. entwenden. Die Taschendieberei wird wie ein gewöhnlicher Diebstahl bestraft, u. die Strafe nur dann, wenn der Diebstahl auf Messen, Jahrmärkten od. sonst im Gedränge geschah od. der Dieb dies Gewerbe methodisch betreibend, ja zuweilen mit ein- od. mehrjährigem Zuchthaus bestraft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 264-265.
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