[417]Tetrachord (gr.), 1) ein viersaitiges, musikalisches Instrument; 2) ein auf vier Saiten erzeugter Accord, welcher eine Distance von 21/2Tönen hatte. Daher tetrachordisch, beim T. vorkommend.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 417.