[505]Thëurg (v. gr.), Geisterseher, Wunderthäter; daher Thëurgie, das vermeintliche Vermögen mit Geistern zu verfahren u. dieselben zur Hervorbringung übernatürlicher Wirkungen sich dienstbar zu machen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 505.