Theilscheibe

[467] Theilscheibe, eine Scheibe, auf welcher verschieden getheilte concentrische Kreise gezogen sind u. welche zur Theilung von anderen Kreisen gebraucht werden kann; s. Theilmaschine u. Räderschneidzeug.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 467.
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