Tragezeit

[743] Tragezeit, die Anzahl von Monaten od. Jahren, welche ein Montirungsstück halten muß; in der preußischen Armee beträgt z.B. die T. eines Paar Tuchhosen 1 Jahr, die eines Waffenrockes 2 Jahre, die eines Mantels 8 Jahre etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 743.
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