[743]Tragezeit, die Anzahl von Monaten od. Jahren, welche ein Montirungsstück halten muß; in der preußischen Armee beträgt z.B. die T. eines Paar Tuchhosen 1 Jahr, die eines Waffenrockes 2 Jahre, die eines Mantels 8 Jahre etc.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 743.