[748]Tragreff, ein Gestelle, worin man verschiedene Gegenstände auf dem Rücken trägt; es besteht aus einem horizontalen Brete, an welchem ein aufwärts gehendes anderes Bret od. Lattenwerk befestigt ist u. die Tragbänder (s.d. 4) eingehängt werden.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 748.