Treibhammer

[780] Treibhammer, 1) Hammer mit zwei mehr od. weniger convexen, zum Theil halbkugeligen Bahnen, dessen sich die Metallarbeiter, z.B. die Klempner, beim Treiben bedienen; 2) der Hammer, womit man die Treibbunzen (s.d.) einschlägt; 3 kleiner Böttcherschlägel, womit die Reise an einem Fasse heruntergetrieben werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 780.
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