Truche

[874] Truche, Geheime, eine sonst in Württemberg, seit dem 16. Jahrh. bestehende ständische Kasse, aus welcher der Ausschuß der Stände, wenn der Landtag nicht zusammen war, Gelder nach Gutdünken entnehmen konnte, wofür er nur dem nächsten Landtag Rechenschaft zu geben brauchte. 1804 u. 1805 wurde sie, wie die Landstände selbst, vom König Friedrich aufgehoben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 874.
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