Unionskirchen

[233] Unionskirchen, Kirchen, in denen sowohl Reformirte als Lutheraner ihren Gottesdienst halten. Sie heißen auch Simultankirchen (s.d.), u. es wurden namentlich unter dem König Friedrich I. von Preußen mehre gebaut, um den dort aufgenommenen Reformirten Räumlichkeiten für ihren öffentlichen Gottesdienst zu gewähren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 233.
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