[268]Unwille, Gefühl von Mißbilligung u. Verdruß, welches wir bei einer Handlung od. bei einem Benehmen empfinden, worin wir ein Unrecht od. eine Nichtachtung gegründeter Ansprüche zu erkennen glauben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 268.