[321]Utensilien (v. lat.), brauchbares Geräth, bes. Geräthschaften zu technischen od. Wirthschaftszwecken. Daher Utensilienconto, die in dem Hauptbuche geführte Rechnung über die Geräthschaften, welche bei Betreibung eines Geschäfts nöthig sind.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 321.