Vöhden

[648] Vöhden, in Westfalen solches Gemeindeland, welches auf mehre Jahre zur Benutzung an einzelne Besitzer ausgegeben, dann aber wieder einige Jahre als Gemeindeweideland benutzt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 648.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: