Vernünftigkeit

[502] Vernünftigkeit, entweder die Anlage u. Fähigkeit zur Vernunft, od. diese selbst, insofern sie sich im Denken u. Handeln zu erkennen gibt. In der ersteren Bedeutung unterscheidet man den Menschen als vernünftiges Wesen von den Thieren, in der zweiten einen Menschen von anderen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 502.
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