[506] Verpfänden, 1) etwas als Unterpfand einsetzen od. einem Andern übergeben, s.u. Hypothek u. Pfand; 2) das Zimmerwerk eines Schachts mit hölzernen Keilen fest antreiben.
Adelung-1793: Verpfänden
Brockhaus-1837: Verpfänden
Meyers-1905: Verpfänden