Verpfänden

[506] Verpfänden, 1) etwas als Unterpfand einsetzen od. einem Andern übergeben, s.u. Hypothek u. Pfand; 2) das Zimmerwerk eines Schachts mit hölzernen Keilen fest antreiben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 506.
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