Versetzgebühren

[516] Versetzgebühren, 1) die dem Gerichtsschreiber für das Schreiben der Sätze, u. 2) die für ein Darlehen gegen Faustpfand an ein öffentliches Leihhaus zu zahlenden Gebühren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 516.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: