Villĭcus

[593] Villĭcus (lat.), 1) Aufseher u. Verwalter einer Villa, s.d. Er war gewöhnlich ein zuverlässiger Sklav u. hatte zuweilen auch die Rechnungsführung mit zu besorgen; 2) Aufseher in anderen Angelegenheiten, so z.B. über Röhren in den Wasserleitungen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 593.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika