Visirung

[619] Visirung, die Eilschrift des Visa, Zeichen, daß man etwas gesehen hat, auf einen Paß od. in ein Wander- od. Gesindebuch. Sie geschieht von Seiten der Polizeibehörden, Gesandtschaften, Consulate etc., um andere Behörden zu vergewissern, daß man die Legitimationsurkunde richtig u. in den richtigen Händen gefunden u. daß sich der Inhaber gehörig gemeldet hat. Dieser aber läßt dies Visa darauf setzen, um dadurch seine Reiseroute u. sein untadelhaftes polizeiliches Verhalten, welches gewöhnlich im Visa mit bemerkt wird, zu bescheinigen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 619.
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