Visitator

[620] Visitator, 1) Person, welche zu beaufsichtigen u. zu untersuchen hat, ob etwas so geschieht, wie es geschehen soll; 2) ein unterer Beamter beim Zoll od. Accise, welcher zu untersuchen hat, ob etwa Defraudationen indirecter Steuern stattfinden; 3) s.u. Visitation u. Kloster.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 620.
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