[641] Vogelfrei, 1) ganz ungebunden, daß man sich hin begeben kann, wohin man will; 2) ganz ungeschützt, geächtet, so daß man von jedem ergriffen u. getödtet werden kann.
Brockhaus-1809: Vogelfrei
Brockhaus-1837: Vogelfrei
Brockhaus-1911: Vogelfrei
Herder-1854: Vogelfrei
Meyers-1905: Vogelfrei