[687] Vorhalten, 1) beim Schießen eines Wildes im Laufe od. Fluge, je nach der Bewegung des Thieres, vor dasselbe zielen, damit der Schuß dasselbe in seiner, während des Abdrückens geförderten Richtung treffe; 2) beim Stoßfechten den Degen dem Gegner ohne Bewegung entgegenhalten, daß derselbe bei seinem Stoß in Gefahr ist sich aufzurennen.