Vorlegeband

[689] Vorlegeband, 1) leinenes Band von 1/2 Zoll Breite, welches der Schneider an der unteren Kante der Taschen unterlegt u. welches an den Enden des Einschnittes ein Stück nach oben herumgelegt wird, damit die Tasche nicht ausreiße; 2) Band, welches der Schneider an den Klappen der Herrenröcke unterlegt, um den Klappen die Façon zu geben u. sie gegen das Ausreißen zu schützen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 689.
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