Vorscharte

[696] Vorscharte, wenn eine Batterie doppelte Brustwehren hat u. in den hintern Schießscharten eingeschnitten sind, so werden in die ordern V-n eingeschnitten, deren Backen u. Sohlen in den Verlängerungen von den Backen jener liegen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 696.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: