[743]Wagengeld, 1)Zoll od. Geleite, welches von Wagen entrichtet wird; 2)Geld, welches dafür bezahlt wird, wenn man bei Extrapostfuhren außer den Postpferden auch noch einen Postwagen nimmt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 743.