Walldürn

[814] Walldürn, 1) Bezirksamt im badenschen Unterrheinkreise; meist fürstlich-leiningisch; 13,750 Ew.; 2) Hauptstadt hier, im Odenwalde; Schloß, besuchte Wallfahrtskirche (früher jährlich 40,000 Menschen), ehemaliges Kapuzinerkloster, 3100 Ew. Die Wallfahrten sind bes. am Fronleichnamsfest; das Heiligthum ist ein altes Kelchtuch mit 11 Tropfen des Blutes Christi, worin sich diese aus 11 Tropfen vergossenen Meßweins verwandelt haben sollen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 814.
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