[10] Wehrdamm, 1) so v.w. Wehr 1); 2) (Vordamm, Schutzdamm), ein Damm, welcher vor einem andern Damme angelegt wird, um die Beschädigung durch das Wasser davon abzuhalten.
Adelung-1793: Wehrdamm, der
Meyers-1905: Wehrdamm