Wehrhaft
[11] Wehrhaft (wehrhaftig), 1) fähig sich zu vertheidigen; 2) fähig ein Gewehr zu führen; 3) w. machen, so v.w. zum Knappen erheben, s.u. Ritter S. 189; 4) die Jägerlehrlinge aus der Lehre entlassen u. ihnen den Hirschfänger feierlich übergeben.