Weingährung

[49] Weingährung (weinige Gährung, Fermentatio vinosa), Gährung zuckerhaltiger Flüssigkeiten, wobei sich aus dem Zucker derselben Alkohol u. Kohlensäure bildet, daher auch geistige Gährung (s. Gährung a); sie findet statt bei der Bereitung von Wein, Bier, Branntwein u. ähnlichen alkoholhaltigen Flüssigkeiten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 49.
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