[49] Weingährung (weinige Gährung, Fermentatio vinosa), Gährung zuckerhaltiger Flüssigkeiten, wobei sich aus dem Zucker derselben Alkohol u. Kohlensäure bildet, daher auch geistige Gährung (s. Gährung a); sie findet statt bei der Bereitung von Wein, Bier, Branntwein u. ähnlichen alkoholhaltigen Flüssigkeiten.